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Krankenhauszusatzversicherung und Leistung in Privatkliniken

Krankenhauszusatzversicherungen sichern normalerweise nur für die Wahlleistungen bezüglich der Unterbringungskosten im 1- oder 2-Bettzimmer, sowie zusätzlich in Rechnung gestellte privatärztliche Kosten nach GOÄ, z.B. durch einen Chefarzt bzw. Wahlarzt ab.
Viele Tarife tun dies nur in Krankenhäusern, die nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntg) oder der Bundespflegeverordnung (BPflV) abrechnen.
Ebenso leisten nur sehr wenige Tarife auch für die Allgemeinen Krankenhausleistungen (Grundpflege und Mehrbett), sondern eben nur für die Mehrkosten der Wahlleistungen.
Das heisst, dass selbst, wenn in einer Privatklinik ein Tarif für die Wahlleistungen geleistet wird, Sie die Allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen müssten. Jedoch gibt es auch Krankenhausversicherungen, die darüber hinausgehende Leistungen ohne eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse erbringen und damit die bestmögliche Absicherung für eventuelle Behandlungen in Privatkrankenhäusern darstellen.

Tarife mit Leistungen in Privatkliniken
Wenige Tarife sehen eine 100% Leistung in Privatkliniken vor

Welche Krankenhausversicherungen ohne GKV-Vorleistung am meisten zahlen?

Folgende Tarife leistet auch ohne GKV-Vorleistung mehr als rein für die Wahlleistungen, so dass diese Tarife im Zusammenhang mit einer gewünschten Absicherung für Behandlungen in Privatkliniken am empfehlenswertesten sind:

  • SDK Klinik SP1 und SDK SP2 : Sie SDK Krankenhausversicherung leistet voll auch zu 100% in Krankenhäusern, in denen keine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt und in diesem Fall dann auch für die Allgemeinen Krankenhausleistungen. Zudem besteht weltweiter Versicherungsschutz. Diese Tarife stellen also die beste Empfehlung für eine Krankenhausversicherung bezüglich Privatkrankenhäusern dar.
  • Allianz Krankenhaus Best : Die Allianz würde im Fall einer Vorleistung der GKV die kompletten Restkosten inklusive der Wahlleistungen tragen, ohne GKV-Vorleistung werden aber zumindest 60% der anfallenden Gesamtkosten der stationären Behandlung getragen.
  • DFV Klinikschutz Exklusiv : Die Deutsche Familienversicherung leistet mit GKV-Vorleistung zu 100% der Restkosten, erfolgt z.B. in einem Privatkrankenhaus keine gesetzliche Pflichtleistung, werden zumindest 42,5% der Gesamtkosten der Krankenhausbehandlung erstattet.
  • Inter Krankenhausversicherung : Die Inter Krankenhausversicherung leistet zu 100% für die Wahlleistungen, ohne GKV-Vorleistung wird zumindest ein Tagessatz von 100% gezahlt.

    Natürlich ist Leistungsvoraussetzung immer, dass eine Behandlung als medizinisch notwendig angesehen wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem anzumerken, dass in Krankenhäusern, die nicht nach dem Krankenhausentgeldgesetz oder der Bundespflegeverordnung abrechnen, die Erstattung eventuell trotzdem auf die Kosten reduziert werden können, die nach dieser Abrechnung angefallen wären.

Nur die Wahlleistung in Privatkrankenhäusern

Die oben genannten Tarife leisten mehr als nur für die Zusatzleistungen, sofern die GKV nicht vorleistet, folgende Tarife würden in Privatkliniken aber zumindest die Mehrkosten der Zuschläge für die Komfortunterbringung und die Privatärztlichen Behandlungskosten übernehmen:

Im Vergleichsrechner finden Sie unter dem Punkt “Sonstiges”, welche Leistungen der jeweilige Tarif in Privatkliniken vorsieht.