Die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung in den Varianten CSA100+CSW1 (1-Bettzimmer) sowie CSA100+CSW2 (2-Bettzimmer) versichert neben der gesonderten Unterbringung auch die Kosten der wahlärztlichen Behandlung durch den Chefarzt oder einen gewünschten Spezialisten.
Dabei leistet die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung auch für Arzthonorare, die über die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) hinausgehen.
Zudem werden auch die zusätzlich anfallenden Kosten der Behandlung vor und nach dem stationären Aufenthalt übernommen.
Die volle Leistung wird zudem auch in Privatkliniken von der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung erbracht.
Zwar ist der Beitrag der Hallesche zunächst etwas höher als bei anderen Tarifen, dies ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass der Tarif Alterungsrückstellungen bildet. Der Beitrag bleibt also gemäß dem Eintrittsalter stabil.
Für Kinder ist auch das rooming-in bis zum Alter von 8 Jahren mitversichert.
Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate, die besonderen Wartezeiten, welche für Schwangerschaft und Psychotherapie gelten betragen 8 Monate.
Versicherte erhalten von er Hallesche Krankenversicherung eine Clinic-Card, mit welcher sie sich bei einem stationären Aufenthalt als Privatpatienten ausweisen können. Die Abrechnung funktioniert dann problemlos zwischen Krankenhaus und Versicherung*.